Brandschutz für Stahlkonstruktionen

Bei Neubau und Nutzungsänderung einer Stahlkonstruktion kommt es zu Auflagen der genehmigenden Behörden, dass diese in unterschiedlichen Brandschutzklassen vor Feuer geschützt werden müssen. Diese werden entsprechend der Din4102 in drei unterschiedliche Brandschutzklassen aufgegliedert:

  • F30
  • F60
  • F90

Bei Einreichung der Stahlliste erarbeiten wir Ihnen ein individuelles Angebot welches die Schichtstärken berücksichtigt. Bei Abschluss der Arbeiten wird ein Protokoll erstellt aus dem hervorgeht, dass die Arbeiten entsprechend der Auflage der Behörden erfolgt sind. Das Protokoll ist auch gleichzeitig Teil der gesamten Baugenehmigung.

Zwischen uns und dem Brandschutzmittelhersteller Fa. Hensel in Hamburg, als einem der führenden Hersteller, besteht seit Jahrzehnten eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.